Pflegegrad 2: Leistungen und Voraussetzungen im Überblick

Personen mit Pflegegrad 2 sind durch Unfall, Krankheit oder fortgeschrittenes Alter erheblich in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt. Deshalb sind Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 auf die Unterstützung von Angehörigen oder externen Pflegepersonen angewiesen, um ihren Alltag bewältigen zu können.

Was bedeutet Pflegegrad 2? Abgrenzung zur früheren Pflegestufe 2

Während Personen mit dem Pflegegrad 1 ihren Alltag noch weitgehend selbst organisieren können, sind Menschen mit Pflegegrad 2 in ihrer Selbstständigkeit bereits erheblich eingeschränkt. Aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder schlicht hohen Alters sind diese auf externe Hilfe angewiesen, um ihren Alltag bewältigen zu können. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und deren Angehörige haben dabei die Möglichkeit, verschiedene Geld- und Sachleistungen in Anspruch zu nehmen. Der Pflegegrad 2 entspricht nicht der Pflegestufe 2. Pflegebedürftige der ehemaligen Pflegestufe 2 wurden im Zuge der Pflegereform in den nächsthöheren, also den aktuellen Pflegegrad 3, eingestuft. Lag neben der Pflegestufe 2 eine zusätzliche Demenzerkrankung vor, werden pflegebedürftige Versicherte aktuell in Pflegegrad 4  eingestuft.

Pflegegrad 2: Welche Voraussetzungen sind zu beachten?

Wie bei den anderen Pflegegraden muss für den Pflegegrad 2 ein Antrag auf Pflegeleistungen gestellt werden. Bei der anschließenden Pflegebegutachtung beurteilt ein*e Expert*in die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person anhand von sechs Kategorien mit Hilfe eines Punktesystems. Zwischen 27 und 47,5 Punkten erfolgt eine Einstufung in den Pflegegrad 2. Mehr Informationen zum genauen Ablauf von Antragstellung bis zum ersten Pflegegeld finden Sie in unserem Ratgeber „Was ist der Pflegegrad?“. 

Leistungen bei häuslicher Pflege: Pflegesachleistungen und Pflegegeld bei Pflegegrad 2

Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 sind im Alltag auf die Unterstützung von Angehörigen oder von Pflegepersonen angewiesen. Wenn Angehörige sich für die Pflege zu Hause entscheiden, hat das zu pflegende Familienmitglied Anspruch auf verschiedene Geld- und Sachleistungen, um die Pflegesituation zu erleichtern. 

Leistungen, die Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 zustehen:

  • Pflegegeld: Personen mit Pflegegrad 2 steht ein Pflegegeld von 316,00 Euro im Monat zu. 
  • Pflegesachleistungen: Bei Pflegesachleistungen handelt es sich, anders als der Name vermuten lässt, nicht um materielle Gegenstände, die für die Pflege benötigt werden. Vielmehr versteht man darunter Leistungen, die ein ambulanter Pflegedienst für Pflegebedürftige erbringt, die von Angehörigen zu Hause versorgt werden. Die Pflegekasse übernimmt dabei monatlich 724,00 Euro für Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2. Diese rechnet der ambulante Pflegedienst selbst mit der Pflegekasse ab, sodass für Sie kein Mehraufwand entsteht. 
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen: Bei Pflegegrad 2 beträgt der Entlastungsbetrag 125,00 Euro im Monat. Dafür können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 beispielsweise eine Haushaltshilfe anstellen, da der Pflegegrad 2 die Bewältigung der Hausarbeit erschwert. Eine andere Möglichkeit ist die Teilnahme an einer Betreuungsgruppe, welche Pflegebedürftige in Kontakt bringt, in ihren Fähigkeiten unterstützt und aktiviert. 
  • Wohnraumanpassung: Die Pflegekasse unterstützt Projekte zur Anpassung des Wohnraums mit insgesamt bis zu 4.000,00 Euro.
  • Zuschuss bei Unterbringung in Wohngruppen: Wenn sich die pflegebedürftige Person zu einem Umzug in eine Wohngruppe entscheidet, wird dies mit 214,00 Euro pro Monat bezuschusst. 
  • Wohngruppengründung: Außerdem besteht die Möglichkeit, selbst eine Wohngruppe mit anderen Pflegebedürftigen zu gründen. Dafür erhält jeder Mitbewohner und jede Mitbewohnerin 2.500,00 Euro. Auch hier werden Umbaumaßnahmen mit insgesamt 16.000,00 Euro unterstützt. 
  • Hausnotruf: Die Pflegekasse bezuschusst abgesetzte Hausnotrufe mit monatlich 25,50 Euro.
  • Kostenfreie Pflegebox bei Pflegegrad 2: Zuschüsse für zum Verbrauch bestimmte Pflegemittel. Einwegprodukte, wie zum Beispiel Masken, Inkontinenzeinlagen oder Handschuhe werden mit 40,00 Euro pro Monat bezuschusst. Bestellen Sie hierfür einfach unsere kostenfreie Pflegebox!

Pflegegrad 2: Unterstützung bei der Pflege

Nicht immer kann die Pflege von zu Hause aus erfolgen. Krankenhausaufenthalte der Pflegebedürftigen sowie geplante Urlaube von Angehörigen machen Aufenthalte in stationären Pflegeeinrichtungen unumgänglich. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten und Modelle, die Personen mit Pflegegrad 2 und deren Angehörige finanziell entlasten. 

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2

Nach einem Krankenhausaufenthalt benötigen Pflegebedürftige vermehrt Unterstützung und Betreuung. Berufstätige Angehörige können den Bedürfnissen ihrer pflegebedürftigen Angehörigen in dieser Zeit oft nicht gerecht werden, weshalb die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege eine empfehlenswerte Option ist. Auch, wenn das Zuhause gerade auf die Pflegesituation vorbereitet wird, kann die Kurzzeitpflege für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 eine gute Übergangslösung sein. Die Pflegeversicherung stellt jährlich 1.774,00 Euro für die Kurzzeitpflege bereit. 

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2

Wenn Angehörige ihr pflegebedürftiges Familienmitglied für einen längeren Zeitraum, zum Beispiel aufgrund einer Urlaubsreise, nicht versorgen können, ist ein Rückgriff auf die Verhinderungspflege möglich. Die Pflege erfolgt, wie gewohnt, zu Hause und wird entweder von einem anderen Familienmitglied oder einer professionellen Pflegekraft übernommen. Die Pflegekasse zahlt bei Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 ein sogenanntes Urlaubsgeld von bis zu 1.612,00 Euro im Kalenderjahr. Dabei ist zu beachten, dass der Abwesenheitszeitraum 6 bis 8 Wochen nicht überschritten werden darf.

Kombileistungen beim Pflegegrad 2: Das Budget optimal nutzen

Wenn Sie Ihr festes Budget der Verhinderungspflege nicht ausschöpfen, haben Sie die Möglichkeit, das Restbudget vollständig in Kurzzeitpflege zu transferieren und auch umgekehrt. Dabei müssen Sie ein paar Dinge beachten: 

  • Verhinderungspflege-Budget in Kurzzeitpflege-Budget verschieben: Sie haben die Option, das gesamte Restbudget der Verhinderungspflege in das Kurzzeitpflege-Budget zu übertragen. 
     
  • Kurzzeitpflege-Budget in Verhinderungspflege-Budget verschieben: Prinzipiell können Sie Ihr Budget an Kurzzeitpflege in Verhinderungspflege umwandeln, hier gilt allerdings die Einschränkung eines maximal zu transferierenden Betrags von 806,00 Euro im Jahr.
     

Tagespflege und Nachtpflege bei Pflegegrad 2

Vor allem für berufstätige Angehörige ist es oftmals schwierig, Alltag und Pflege unter einen Hut zu bringen. Um Pflege und Beruf besser miteinander zu vereinbaren, kann die Tages- oder Nachtpflege eine praktische Ergänzung zur häuslichen Pflege darstellen. Angehörige haben so die Möglichkeit, pflegebedürftige Familienmitglieder für einige Stunden in eine Pflegeeinrichtung zu bringen und dort anschließend wieder abzuholen. Diese Entlastung kann die Pflegetätigkeit erleichtern. Das Angebot wird von der Pflegekasse mit 698,00 Euro im Monat unterstützt. 

Vollstationäre Pflege: Das ist zu beachten

Obwohl Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 meistens von Angehörigen in den eigenen vier Wänden unterstützt werden, ist auch die vollstationäre Pflege eine Option. Angehörige, die Berufstätigkeit und Pflege nicht vereinen können, haben die Möglichkeit, auf dieses Angebot zurückzugreifen. 

Die Pflegekasse bezuschusst die Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung mit 770,00 Euro im Monat. Angehörige müssen sich aber darauf einstellen, dass dennoch ein erheblicher Eigenanteil notwendig ist, um das Angebot der Pflegeeinrichtung nutzen zu können. 

Weiterhin ist zu beachten, dass alle weiteren Pflegegrad-2-Leistungen wegfallen, wenn die Pflege im vollstationären Rahmen abläuft. Das gilt für Sachleistungen, aber auch für Geldleistungen, die Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 sonst zustehen würden.
 

Pflegegrad 2: Widerspruch einlegen

Nach dem Besuch des Gutachters oder der Gutachterin erhalten Sie in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen einen Bescheid, welcher Sie über den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person informiert. Sind Sie mit der Einstufung in Pflegegrad 2 nicht einverstanden, haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats schriftlichen Widerspruch einzulegen. Dabei ist es wichtig, dass Sie den zeitlichen Rahmen einhalten und gute Gründe für Ihre Einschätzung vorlegen können (z. B. der oder die Pflegebedürftige hatte einen besonders guten Tag, der nicht die Norm widerspiegelt). Sollten Sie die Frist verpassen, ist es möglich, einen neuen Antrag auf Pflegeleistungen zu stellen. 

Pflegegrad 2: Fallbeispiel

Hans-Werner Schmidt hat vor einigen Monaten die Diagnose Demenz erhalten und benötigt mit seinen 80 Jahren zunehmend Hilfe bei alltäglichen Dingen, wie zum Beispiel der Körperpflege. Bisher hat seine unter Arthritis leidende Frau die Pflege übernehmen, kann das aber nicht mehr gewährleisten.

Das Pflegegutachten des Medizinischen Dienstes bescheinigt ihm einen Pflegegrad 2 mit 30 Punkten. Herr Schmidt kann nun einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, der ihn mehrmals die Woche unterstützt und damit seine Frau entlastet. Der von der Pflegekasse bereitgestellte Betrag ermöglicht einen zusätzlichen Betreuungsdienst, der einmal wöchentlich Gedächtnisübungen mit Herrn Schmidt absolviert.

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